Konkrete Umsetzung in unserer Praxis (Stand 2.07.2020)

Aufgrund der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) (COVID-19-Verordnung 2) mit Stand vom 17.3.2020 waren wir bis zum 26.04.2020 gehalten auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien verzichten. Jetzt dürfen wir unter vorgeschriebenen Hygiene- und Sicherheitsmassnahmen wieder alle Patienten behandeln. Leider ist die Normalität jedoch noch nicht eingekehrt.

Was bedeutet das für Sie und für uns?

  1. Keine Besuche der Praxis ohne telefonische Ankündigung.
  2. Berichten Sie bereits am Telefon von Erkältungssymptomen, Fieber oder Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinns.
  3. Immer nur eine Begleitperson, diese muss unter 65 Jahre alt und gesund sein.
  4. Nach Betreten der Praxis waschen und desinfizieren Sie sich zuerst die Hände. Eine Instruktion liegt auf.
  5. Im Wartezimmer maximal 3 Patienten mit Begleitperson.
  6. Bei Erkältung nicht ins Wartezimmer, Sie werden Sie direkt in ein Behandlungszimmer gewiesen.
  7. Obwohl wir gesund sind, müssen wir mit chirurgischen Masken arbeiten.

Öffnungszeiten und Personalsituation

Die gewohnten Öffnungszeiten bleiben bestehen. Wir beraten bei Erkältungssymptomen bevorzugt telefonisch.
Wir arbeiten natürlich mit den gleichen grosszügigen Räumlichkeiten, so können wir die angeordneten Abstandsregeln und räumlichen Trennungen einhalten.

Telefonische Auskünfte

Wir nehmen Ihre Fragen und Sorgen ernst und beantworten Ihre Fragen gewissenhaft und fachlich fundiert. Dafür verrechnen wir jeweils je nach zeitlichem Aufwand gemäss aktuellem Tarif die telefonischen Konsultationen in 5-Minuten-Einheiten.

Viele Grüsse,

Dr. Tobias Glaser, Dr. Sebastian Beck und das gesamte Team