• Ferien und geschlossene Tage (Vertretungen)

    Werktage

    In der Regel ist die Praxis an jedem Werktag geöffnet.
    An Arbeitstagen sind wir in dringenden Fällen während der Mittagspause zwischen 12:00 – 14:00 Uhr erreichbar über die Natel-Nummer 076 306 41 61

    Donnerstags Nachmittags

    ist geschlossen, in der Regel werden wir vertreten von: Kinderärztinnen Pflanzberg, Tägerwilen

    Praxis geschlossen an diesen Werktagen:

    27.12.2023-29.12.2023 Vertretung machen folgende Praxen:
    Tägerwilen: Kinderärztinnen Pflanzberg, Tel. 071 666 77 70
    Kreuzlingen: Dr. Johannes Thurmaier, Tel. 071 672 15 15
    Kreuzlingen: Kinderärzte im Zentrum,  Tel. 071 672 33 20
    Weinfelden: Dr. Marion Jäger, Ärztezentrum, Tel. 071 626 90 50

    Samstage (8:00 – 12:00 Uhr) 0840 850 001

    Meist haben wir 2x pro Monat auch Samstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr unsere Praxis geöffnet (s.u.). Wenn unsere Praxis geschlossen ist,  gibt es eine Vertretung für den gleichen Zeitraum. Sie erreichen den Kinderärztlichen Samstagsdienst Thurgau Ost über die Nummer 0840 850 001.

    An diesen Samstagen haben wir geöffnet:

    Samstag, 10. Februar 2024
    Samstag, 09. März 2024
    Samstag, 23. März 2024
    Samstag, 13. April 2024
    Samstag, 27. April 2024
    Samstag, 11. Mai 2024
    Samstag, 25. Mai 2024
    Samstag, 08. Juni 2024
    Samstag, 22. Juni 2024
    Samstag, 06. Juli 2024
    Samstag, 27. Juli 2024
    Samstag, 10. August 2024
    Samstag, 31. August 2024
    Samstag, 21. September 2024
    Samstag, 12. Oktober 2024
    Samstag, 26. Oktober 2024
    Samstag, 09. November 2024
    Samstag, 23. November 2024
    Samstag, 07. Dezember 2024
    Samstag, 14. Dezember 2024

    Sonn- und Feiertage (14:00 – 20:00 Uhr) 071 686 21 55

    Die Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche ist eine Kooperation zwischen in Praxis tätigen Kinderärzten der Region und der Spital Thurgau AG. Sie befindet sich in den Räumlichkeiten der Klinik für Kinder und Jugendmedizin im Kantonsspital Münsterlingen. Sie ist geöffnet an Sonn- und Feiertagen von 15:00 bis 20:00 Uhr. Die Terminvergabe erfolgt ab 14:00 Uhr.

    Übliche Vertretungen in der Region durch:

    Kreuzlingen: Kinderärzte im Zentrum,  Tel. 071 672 33 20
    Kreuzlingen: Dr. Johannes Thurmaier, Tel. 071 672 15 15
    Tägerwilen: Kinderärztinnen Pflanzberg, Tel. 071 666 77 70
    Ermatingen: Praxis im Spatzenhof, Tel. 071 664 11 44
    Uttwil: Seedorfpraxis, Tel. 071 461 25 25
    Weinfelden: Dr. Marion Jäger, Ärztezentrum, Tel. 071 626 90 50

    Selten einmal müssen Sie Samstags vormittags etwas weiter  fahren: nach Weinfelden, Uttwil oder Arbon.
    Sonn- und Feiertags:
    Kantonsspital Münsterlingen: Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche im Thurgau, Tel. 071 686 21 55

    Kinderärzte im Thurgau

    http://www.doktor.ch/kinderaerzte/kinderaerzte_k_tg.html

  • Medgate Kids Line: Beratungstelefon 24h/365 Tage

    Festnetz und Natel mit Abonnement: 0900 686 241 (CHF 3.23 pro Min.)

    Prepaid-Natel: 0900 686 242 (CHF 3.23 pro Min.)

    Sie werden hauptsächlich durch pädiatrische Pflegefachpersonen beraten. Zwi­schen 23:00 und 7:00 Uhr, sowie tagsüber, wenn die Pflegefachpersonen besetzt sind, werden Sie mit einer Ärztin oder einem Arzt von Medgate verbunden. Diese Arztkonsultationen werden über die Krankenversicherung abgerechnet und die Gebühr für die Payline entfällt in dem Fall. Mehr Infos: www.kidsline.ch

  • Terminvereinbarungen in unserer Praxis

    Terminvereinbarung in unserer Praxis

    Für eine optimale Organisation und kurze Wartezeiten ist eine Anmeldung in jedem Fall erforderlich. Dies gilt auch für akute Erkrankungen, für die Sie selbstverständlich einen kurzfristigen Termin bekommen. Während der Urlaubszeiten vertreten wir uns in der Regel gegenseitig. Daher ist an manchen Tagen nur ein Arzt in der Praxis anwesend. Für planbare Kontrollen oder Vorsorgeuntersuchungen können wir meist berücksichtigen, von welchem Arzt Sie Ihr Kind behandeln lassen wollen. Bei akuten Fragen wird ihr Kind von dem jeweils anwesenden bzw. verfügbaren Kinderarzt behandelt.

    Versäumte Termine

    Vereinbarte Termine erachten wir als bindend und wir halten sie Ihnen frei. Sollten Sie zu einem vereinbarten Termin nicht erscheinen und sollte nicht zufälligerweise gleichzeitig ein Notfall eintreten, der die Lücke füllt, bin ich leider gezwungen, Ihnen die entstandene Leerlaufzeit in Rechnung zu stellen.

    Verfügbare Termine

    Bitte melden Sie sich rechtzeitig zur Terminvereinbarung! Für Vorsorgeuntersuchungen sind wir manchmal auf 2 Monate ausgebucht.
    Vor Fernreisen sind besondere Impfungen oder eine Versorgung mit vorbeugenden Medikamenten zu bedenken.

  • Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen

    Vorsorgeuntersuchungen

    Die Beurteilung der normalen kindlichen Entwicklung und das Erkennen eventuell vorhandener Abweichungen ist Bestandteil der Kinderheilkunde und Jugendmedizin. Da die Entwicklung am besten bei einem aktuell körperlich gesunden Kind beurteilt werden kann, gibt es hierfür für alle Kinder Termine zu den Vorsorgeuntersuchungen.
    Gleich nach der Geburt eines Kindes erhalten die Eltern das Gesundheitsheft ausgehändigt. Hierin können die Vorsorgeuntersuchungen, die Körpermasse (Grösse, Gewicht und Kopfumfang) und auch die von den Eltern beobachteten Entwicklungsschritte dokumentiert werden.
    Das Gesundheitsheft ist zusammen mit dem Impfausweis eine wichtige Dokumentation der erfolgten Vorsorgemassnahmen.

    Zu den folgenden Zeitpunkten ist in der Schweiz eine Vorsorgeuntersuchung empfohlen und von der Grundversicherung finanziert:
    – 3. bis 5. Lebenstag
    – 1 Monat
    – 2 Monate
    – 4 Monate
    – 6 Monate
    – 12 Monate
    – 18 Monate
    – 2 Jahre
    – 4 Jahre

    Bei jeder Impfung haben Sie die Gelegenheit, bei Bedarf Termine für weitere gründliche Untersuchungen zu vereinbaren.

    Impfungen

    Impfungen 2024

  • Vorbereitung des Praxisbesuchs

    Angst und Schmerzhafte Prozeduren

    Bitte bereiten Sie Ihr Kind ehrlich auf kleine Unannehmlichkeiten der Behandlung vor. Für weitere Informationen empfehle ich den newsletter vom Mai 2015 der Stiftung Kind + Spital mit dem Titel: Gegen den Schmerz und die Angst.

    Vorsorgeuntersuchungen

    Zur Beurteilung der Entwicklung ist es günstig, wenn Ihr Kind satt und zufrieden und nicht zu müde (z.B. von einem langen Tag im Kindergarten) zur Untersuchung kommt. Häufig gelingt die Mitarbeit an einem Vormittag besser als nachmittags.

    Mund leer

    In den Untersuchungszimmern und insbesondere vor der Untersuchung sollten die Kinder nicht essen, auch kein Kaugummi kauen.

    Gesundheitsheft und Impfausweis

    Bitte bringen Sie zu jedem Besuch das Gesundheitsheft und den Impfausweis mit. Vollständig durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen sind eine wichtige Grundlage für die Gesundheit Ihres Kindes.

    Abrechnung mit Krankenkassenkarte, Tiers payant

    Tiers payant bezeichnet den Abrechnungsmodus über die Krankenkassen, den wir bevorzugen. Falls Sie Fragen dazu haben, dürfen Sie sich gern an uns wenden. Bitte bringen Sie hierfür die Krankenkassenkarte mit.

  • Verordnungen und Überweisungen

    Allgemeines

    Grundsätzlich gilt in der Medizin: Wer eine Überweisung veranlasst, erhält später auch einen Bericht über die Untersuchung oder Behandlung. Schon deshalb finden wir es besser, wenn Sie sich bei uns melden, wenn Ihr Kind eine spezialärztliche Behandlung benötigt. Dadurch werden auch unnötige Doppeluntersuchungen vermieden. Wir sind lokal gut vernetzt. Vielleicht können wir Sie auch bei der Auswahl der geeigneten Therapiestelle beraten.

    Fachärztliche Spezialgebiete

    Zuweisungen zu ärztlichen Spezialistinnen und Spezialisten veranlassen wir nach gemeinsamer Erörterung des gesundheitlichen Problems, in der Regel nach einer Untersuchung. Die Fachspezialistinnen und Spezialisten danken uns in der Regel die Vorarbeit.

    Psychotherapie durch eine Ärztin oder einen Arzt

    In der Regel Kostenübernahme durch die obligatorische Grundversicherung, gegebenenfalls benötigt es eine Zuweisung.

    Psychotherapie durch eine Psychologin oder einen Psychologen

    In der Regel Kostenübernahme durch die obligatorische Grundversicherung für bis zu 30 Stunden nach ärztlicher Zuweisung. Für länger dauernde Therapien hinzuziehen eines (Kinder- und Jugend-)Psychiaters.

    Komplementäre Medizin

    Die ärztlichen komplementärmedizinischen Heilmethoden

    • Homöopathie
    • anthroposophische Medizin
    • Phytotherapie
    • traditionelle chinesische Therapie
    • Neuraltherapie

    werden von der obligatorischen Grundversicherung bezahlt, wenn sie durch einen Arzt mit Fähigkeitsnachweis angewandt werden. Wir bieten diese Therapieformen in unserer Praxis nicht an. Ob Ihr Kind für die Behandlung durch solch einen Fachspezialisten von uns eine Überweisung benötigt oder nicht, hängt von dem von Ihnen gewählten Krankenkassenmodell ab.

    Gesundheitsberufe (Medizinische Assistenzberufe)

    Zuweisungen zu Therapiepraxen (z.B. Physiotherapie, Ernährungsberatung und ähnliche) erfordern in der Regel eine Diagnose, damit sie von der Krankenkasse bezahlt werden. Die Diagnose wird im Rahmen einer Konsultation ermittelt. Danach können wir Sie beraten und Ihnen eine Verordnung ausstellen.

    Hippotherapie-K ist Physiotherapie mit Hilfe des Pferdes, eine anerkannte medizinische Behandlungsmassnahme. Sie wird von speziell ausgebildeten Physiotherapeutinnen oder -therapeuten durchgeführt und kann bei bestimmten Diagnosen zu Lasten der obligatorischen Grundversicherung oder der Invalidenversicherung ärztlich verordnet werden.

    Logopädie und Psychomotorik

    Im Schweizer Gesundheitswesen wird die Logopädie im Kindesalter über die Schulen organisiert und finanziert. Das gilt auch für Kinder im Vorschulalter. Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern, aber wir sind aus oben genannten Gründen froh, wenn Sie bei der Anmeldung bereits darauf hinweisen, dass Ihr Kinderarzt sehr an einem Bericht interessiert ist.
    Die Psychomotorik wird durch die Schulen, meist unter Einbezug des Schulpsychologischen Dienstes, empfohlen und durchgeführt.

    Heilpädagogische Früherziehung

    Die HFE ist ein kantonales Angebot, die Finanzierung geht nicht über die Krankenkassen. Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern, in der Regel gemeinsam mit der Kinderärztin/ dem Kinderarzt.

    Heilpädagogisches Reiten, Abonnement im Fitnessstudio, Tanzen

    Manche Zusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten, manche benötigen dafür auch eine ärztliche Verordnung. Darüber müssen Sie sich selbst erkundigen und uns bei Bedarf darüber informieren.

    Alternative Heilmethoden, Osteopathie

    Für alternative Heilmethoden, auch wenn sie nicht von der obligatorischen Krankenversicherung bezahlt werden, weil ihre Wirksamkeit nicht nachgewiesen werden konnte, gelten aus unserer Sicht die gleichen bewährten Grundsätze: Vor der Therapie steht eine Diagnose und eine konkrete Fragestellung, nach der Behandlung sind wir froh über einen Bericht für die Krankenakte Ihres Kindes.
    Manche Zusatzversicherungen bezahlen sogar solche alternativen Heilmethoden. Ob für die Kostenübernahme eine Zuweisung durch einen Arzt erforderlich ist, kann bei jedem Versicherungsmodell unterschiedlich sein. Wir überschauen nicht die Bedingungen der verschiedenen Versicherungen und raten Ihnen dringend, sich vorher selbst zu erkundigen. Falls Sie eine alternativmedizinische Heilmethode für Ihr Kind wünschen und für die Kostenübernahme durch Ihre Zusatzversicherung vor der Behandlung eine Zuweisung benötigen, erhalten Sie diese von uns nach Diagnosestellung im Rahmen einer Untersuchung.

  • Downloadbereich

  • Sicherer Kontakt per E-Mail

    Anfragen per E-Mail: praxis.beck@hin.ch

    Unsere ausführlichen E-Mail-Regeln zum Ausdrucken

    Anfragen nur per E-Mail (nicht Facebook, WhatsApp oder SMS!). Achtung: Senden Sie keine Fotos, auf denen der Patient/die Patientin erkennbar ist und senden Sie bitte auch niemals Fotos, auf denen der Intimbereich erkennbar ist. Bedenken Sie, dass der Versand per E-mail nicht sicher ist.

    Falls Sie von uns eine Antwort per E-mail erhalten, wird diese E-Mail verschlüsselt sein. Das Passwort erhalten Sie nach einem Anmeldeprozess per SMS.

    Wir verwenden hierfür HIN Mail Global. Informationen zu dieser Form der sicheren E-Mailübermittlung erhalten Sie direkt bei Health Info Net AG (HIN):

    Telefon (CH) 0848 830 740
    Telefon international:  +41 52 235 02 70

    Ihre Anfragen per E-Mail beantworten wir mit der erforderlichen Sorgfalt und wir stellen medizinische Auskünfte immer als «Telefonische Konsultation durch den Facharzt» in Rechnung. In vielen Fällen kann eine Konsultation jedoch nicht durch eine Anfrage per E-Mail ersetzt werden.

  • Qualität und Zertifiziereung

  • Rückmeldungen und Kritik

    Verbesserungsvorschlag

    Wenn Ihnen etwas auffällt, was wir besser machen könnten, sind wir ebenfalls sehr an Ihrer Beobachtung interessiert und dankbar für Ihre Rückmeldung.

    Beschwerde

    Haben Sie sich über uns geärgert? Möchten Sie sich beschweren?
    Das tut uns sehr leid. Wir möchten das gern klären. Mit Ihnen und auch unter uns, damit Ähnliches nicht wieder vorkommt.
    Bitte teilen Sie uns Ihren Ärger mit. Alle üblichen Wege stehen Ihnen dafür offen: Email praxis.beck@hin.ch, Telefonanruf, Mitteilung im persönlichen Gespräch. Falls Sie ein persönliches Gespräch wünschen, vereinbaren Sie dafür bitte einen separaten Termin, denn im Rahmen einer Konsultation Ihres Kindes könnte für Ihr wichtiges Anliegen nicht ausreichend Zeit bleiben.

    Behandlungsfehler

    Falls Sie sogar einen Behandlungsfehler vermuten, können Sie viele Schritte erwägen. Wir sind dankbar, wenn Sie auch dann mit uns reden. Darüber hinaus empfehlen wir:
    – Holen Sie sich eine Zweitmeinung ein, zu der wir auf Wunsch auch zuweisen
    – Kontaktieren Sie den Ombudsarzt der EQUAM-Stiftung

  • Krankenversicherung

    Hausarztmodell

    Wir bekennen uns klar zu den Vorteilen der Hausarztmedizin. Das bedeutet, dass beim Hausarzt alle Informationen zusammenlaufen und der Hausarzt den Überblick über alle Diagnosen und angewandten Therapien hat. Diese Art der Medizin ist nachgewiesenermassen kostengünstig. Manche Versicherungsmodelle (die sogenannten Hausarztmodelle oder managed care-Modelle). finanzieren aus diesen Einsparungen Rabatte, die sie an die Versicherten in Form von niedrigeren Krankenkassenbeiträgen zurückgeben. Somit sind Hausarztmodelle auch für die Versicherten attraktiv. Eine Liste der Versicherungen und ihrer Hausarztmodelle, die wir empfehlen, finden Sie hier.

    Abrechnung mit der Krankenkasse

    Wir sind froh, wenn Sie uns erlauben, mit der Krankenkasse direkt abzurechnen (tiers payant). Das geht leider nicht mit allen Krankenkassen, in Einzelfällen können wir Ihnen sagen, ob Ihre gewählte Krankenkasse eine direkte Abrechnung erlaubt.

    Zusatzversicherungen

    Für Kinder empfehlen wir uneingeschränkt den Abschluss einer Zusatzversicherung. Diese ist für Kinder sehr kostengünstig. Es ist auch wichtig diese Zusatzversicherung abzuschliessen, bevor bei Ihrem Kind vielleicht eine chronische Krankheit festgestellt wurde, oder ein Verdacht darauf besteht. Denn bei Abschluss wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt und die Versicherung kann den Abschluss verweigern. Am besten wird die Zusatzversicherung daher gleich bei oder vor der Geburt abgeschlossen.

    Zahlungsverzug der Versicherungsprämien

    Der Thurgau ist einer der wenigen Kantone in der Schweiz, in dem die Versicherungen die Behandlungskosten verweigern, falls die Versicherungsprämien nicht bezahlt werden. Das ist für die betroffenen Familien eine fürchterliche Situation. Selbst für Kinder werden dann die Behandlungskosten nur bei einem medizinischen Notfall übernommen. Bevor Sie erwägen, in einem finanziellen Engpass die Krankenkassenprämien nicht zu bezahlen, reden Sie bitte mit einer Schuldnerberatung (Caritas) oder mit dem Sozialamt Ihres Wohnorts. Wir leben in einer Gesellschaft, in der Kinder das Recht auf eine medizinische Versorgung haben. Lassen Sie nicht zu, dass dieses Recht durch eine persönliche finanzielle Notlage eingeschränkt wird. Reden Sie auch mit uns, denn sonst müssen wir eventuell die Behandlung verweigern, wenn wir nicht dafür vergütet werden.